Gericht: AfD-Politiker bleibt ausgeschlossen

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Der AfD-Politiker Andreas Wild bleibt vorerst aus der Fraktion seiner Partei im Abgeordnetenhaus ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wies einen Antrag Wilds auf einstweilige Anordnung ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit wollte der Abgeordnete erreichen, dass er vorläufig wieder zur Mitarbeit in der AfD-Fraktion zugelassen wird - bis grundsätzlich über seinen Antrag auf Wiederaufnahme entschieden ist. Dieses Hauptsacheverfahren (VerfGH 130/17) sei noch anhängig, so das höchste Berliner Gericht. Die AfD-Fraktion hatte Wild, der als Rechtsaußen gilt und immer wieder gegen Geflüchtete hetzte, am 18. Juli unter anderem wegen »Differenzen über die Arbeit im Abgeordnetenhaus« ausgeschlossen. dpa/nd

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