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  • G8-Gipfel in Heiligendamm

Bundesgericht verhandelt über Tornado-Tiefflüge

Kläger sehen durch Fotoaufnahmen vor rund zehn Jahren ihre Grundrechte verletzt

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Zehn Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit von Tornado-Tiefflügen über ein Protestcamp. Zwei Teilnehmer des Camps vertreten die Auffassung, dass die Tiefflüge des Bundeswehr-Kampfflugzeugs rechtswidrig waren. Damals seien auch Bildaufnahmen angefertigt worden, was sie in ihren Grundrechten verletzt habe, argumentieren die Kläger laut Gericht.

In den Vorinstanzen waren sie erfolglos gewesen. Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern konnte keinen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit erkennen. Die Kläger seien auf den Bildern selbst nicht erkennbar gewesen, hieß es. Wann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil sprechen wird, war zunächst offen. Erwartet wurde eine Entscheidung noch am Mittwoch. dpa/nd

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