EuGH kritisiert kirchliche Arbeitgeber

  • Lesedauer: 1 Min.

Brüssel. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Bulgare Evgeni Tanchev, sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Die Position, bei der Stellenvergabe auf die Mitgliedschaft der Bewerber in einer christlichen Kirche bestehen zu dürfen, müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. Kirchen und ihre Organisationen könnten nicht in jedem Fall »verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers« verlangen können. epd/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal