EuGH kritisiert kirchliche Arbeitgeber

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Brüssel. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Bulgare Evgeni Tanchev, sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Die Position, bei der Stellenvergabe auf die Mitgliedschaft der Bewerber in einer christlichen Kirche bestehen zu dürfen, müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. Kirchen und ihre Organisationen könnten nicht in jedem Fall »verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers« verlangen können. epd/nd

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