AfD kann Verleihung des Silvio-Meier-Preises nicht verhindern

Verwaltungsgericht wies Klage der Rechtsaußenpartei gegen ihr nicht genehme Ehrung ab

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Berlin. Die Berliner AfD ist mit dem Versuch gescheitert, eine ihr nicht genehme Preisverleihung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Montag einen AfD-Antrag auf einstweilige Anordnung ab, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Antrag hatte das Ziel, die am Dienstag geplante Verleihung des Silvio-Meier-Preises an das Bündnis »Aufstehen gegen Rassismus« zu untersagen. Mit dem Preis würdigt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg alljährlich Personen oder Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren.

Das Bündnis ruft zu vielfältigem Widerstand gegen die AfD auf, auch zur Störung von Parteiveranstaltungen. Es bietet zudem »Stammtischkämpfer*innen-Seminare« an, »um den Parolen der AfD und ihrer Anhänger Paroli zu bieten«. Die AfD argumentierte, die Initiative werde von einer »linksextremistischen Organisation« getragen und mache in unzulässiger Weise gegen die Partei mobil. Das Bezirksamt nebst Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) verstießen mit der Preisverleihung an das Bündnis gegen das verfassungsrechtlich gebotene Neutralitätsgebot.

Dem mochte das Gericht nicht folgen. Die Rechte der AfD seien durch die Preisverleihung nicht verletzt, entschied die Kammer nach Angaben des Sprechers. Der Preis ist nach dem Hausbesetzer Silvio Meier benannt, der am 21. November 1992 am U-Bahnhof Samariterstraße von Neonazis getötet wurde. Auch in diesem Jahr wird seiner mit einer Demonstration gedacht. Sie findet am Samstag, den 25. November, in Berlin-Friedrichshain statt. dpa/nd

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