CDSU-Gründer Kosmala droht Ordnungshaft

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Nürnberg. Die gerichtlich untersagte Gründung der Partei CDSU (Union der Christlichen und Sozialen Demokraten) könnte für den Initiator Michael Kosmala im Gefängnis enden. »Da aus finanziellen Gründen der Mandant nicht in der Lage ist, das Ordnungsgeld zu entrichten, wird er in den zweifelhaften Genuss kommen, in Ordnungshaft genommen zu werden«, teilte sein Rechtsanwalt am Montag in Nürnberg mit. Mitte November hatte das Oberlandesgericht Köln Kosmala zu einem Ordnungsgeld von 600 Euro verurteilt, weil er mit der Gründung der CDSU in Bayern im weitesten Sinne die Namensrechte der CDU verletzt haben soll. Die Partei hatte gegen die Bezeichnung und die verwendeten Logos und Schriftzüge erfolgreich geklagt. Ob die CDU am Ende aber auf Zahlung besteht, ist offen. Theoretisch könnte Kosmala nur noch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vorgehen. dpa/nd

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