Verteidigerin der Menschenrechte

Personalie

  • Alexander Isele
  • Lesedauer: 2 Min.
Journalismus ist in vielen Teilen der Welt gefährlich. Mindestens 930 ReporterInnen wurden in den letzten zehn Jahren ermordet, viele mehr bedroht, verhaftet oder gefoltert. Der Alternative Nobelpreis 2017 geht unter anderem an die Journalistin Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan. Die Jury begründet dies mit ihrem Mut und ihrer Hartnäckigkeit, »Korruption auf höchster Regierungsebene durch herausragenden investigativen Journalismus aufzudecken«.

Eine Berichterstattung, für die die 1976 in Baku geborene Ismayilova einen hohen Preis zahlt: Mit ihren Enthüllungen über die Korruption der herrschenden Elite Aserbaidschans hat sie diese immer wieder verärgert. Unter dem Vorwurf, sie hätte ihren Ex-Partner in den Selbstmord treiben wollen, wurde sie 2014 verhaftet. Dieser gab kurz darauf bekannt, dass er zu der Aussage gedrängt wurde. Wegen Steuerhinterziehung wurde Ismayilova daraufhin zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach heftigen internationalen Protesten wurde die Strafe auf eineinhalb Jahre reduziert. Sie darf das Land aber nicht verlassen.

Mit viel Geld versucht Aserbaidschan, sich Wohlwollen in der EU zu erkaufen. Wie im Fall der CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz, die sich gegen hohe Zahlungen aserbaidschanischer Lobbyfirmen positiv über die Regierung äußerte, die Wahlen 2010 im Gegensatz zur OSZE lobte und als einzige deutsche Abgeordnete im Europarat gegen eine Resolution zur Freilassung politischer Häftlinge in Aserbaidschan stimmte. Über Strenz sagte die 41-jährige Ismayilova dem Deutschlandfunk: »Solche Leute ermöglichen es dem Regime, unsere Freiheit zu unterdrücken und uns ins Gefängnis zu bringen.«

»Ich nehme die Auszeichnung im Namen aller Journalisten und Verteidiger der Menschenrechte in meinem Land an, die trotz schwierigster Bedingungen unermüdlich weiterarbeiten«, erklärte Ismayilova, als sie von ihrer Ehrung erfuhr. Bei der Preisverleihung am Freitag in Stockholm war sie nicht anwesend: Sie bekam keine Ausreisegenehmigung.

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