Länderinitiative gegen Paragraf 219a

Bundesrat berät Streichung des Abtreibungswerbeverbots

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Vorstoß des Landes Berlin befasst, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Dem Antrag haben sich die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen angeschlossen. Eine Abstimmung bei der Sitzung der Länderkammer in Berlin gab es noch nicht. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen beraten. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) unterstützte den Vorstoß und sprach sich für die Streichung des Paragrafen 219a aus.

Anlass für die Initiative ist die kürzliche Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel durch das Gießener Amtsgericht. Das Gericht hatte befunden, die Informationen, die Hänel auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen gegeben hatte, fielen unter das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach dem Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a. Die Ärztin soll eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen.

Die Länder argumentieren in ihrem Antrag, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß. Er widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Schwangere müssten auf der Basis von Informationen selbst entscheiden können, an welchen Arzt sie sich wenden. Ärzte wiederum dürften nicht dafür kriminalisiert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) warb bei den unionsgeführten Ländern um Zustimmung. Der Paragraf 219a sei »vollständig entbehrlich« und müsse ebenso aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden wie der Paragraf zur Majestätsbeleidigung, der in der vorigen Legislaturperiode mit breiter Zustimmung abgeschafft worden war, sagte er.

Frauenministerin Barley unterstützte die Bundesratsinitiative. Beim Werbeverbot handele es sich um eine Vorschrift aus dem Jahr 1933. »Wir leben nicht mehr in Zeiten, wo es darum gehen kann, Frauen Angst zu machen«, erklärte die SPD-Politikerin. Dass Sachhinweise von Ärzten über Abtreibungen als »Werbung« heute noch unter Strafe stünden, sei »absurd«. epd/nd

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