Baskischer Aktivist nach Spanien ausgeliefert

Trotz Berichten über Folter für angebliche ETA-Mitglieder wurde Iñigo Gulina an die spanischen Behörden überstellt

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Nun also doch: Iñigo Gulina ist von Berlin nach Spanien ausgeliefert worden. Am 21. Dezember hat das Berliner Kammergericht grünes Licht für die Überstellung des 37-Jährigen gegeben. Einige Tage zuvor war bereits der 29-jährige Mikel Barrios nach Frankreich ausgeliefert worden. Die beiden baskischen Aktivisten waren Ende Oktober in Berlin verhaftet worden. An dem Zugriff waren neben der Berliner Polizei und dem BKA auch eine Sondereinheit der spanischen Polizei Guardia Civil beteiligt. Sie wirft Gulina und Barrio vor, in der baskischen Untergrundbewegung ETA aktiv gewesen zu sein. Sie führte über längere Zeit einen bewaffneten Kampf gegen den spanischen Staat, den sie im Jahr 2011 allerdings eingestellt hat.

Die Auslieferung von Gulina nach Spanien stößt auf starke Kritik von Rechtshilfeorganisationen und JuristInnen. So verweist der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff auf zahlreiche Berichte der UN-Antifolterkommission. Dort wurde festgestellt, dass in Spanien besonders baskische Häftlinge gefoltert würden. Aufgrund dieser Daten wurde in mehreren EU-Ländern, beispielsweise in Belgien, die Auslieferung von Personen, die von der spanischen Justiz der ETA-Mitgliedschaft beschuldigt werden, abgelehnt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die angeblichen Beweise unter Folter zustande gekommene Aussagen Dritter sind, lautet die Begründung.

Das Berliner Kammergericht hingegen hat darauf verwiesen, dass Spanien EU-Mitglied ist und die Foltervorwürfe nicht belegt seien. Auf die in den Berichten der UN-Kommission genannten Beispiele von Folterungen, die die belgische Justiz veranlassten, Abschiebungen baskischer AktivistInnen nach Spanien abzulehnen, ist die Berliner Justiz hingegen nicht eingegangen.

Gerloff weist auch im Fall von Iñigo Gulina auf Ungereimtheiten hin. Als die spanischen Behörden um Mithilfe bei seiner Auffindung und Festnahme baten, sei er noch beschuldigt gewesen, an drei Anschlägen der ETA beteiligt gewesen zu sein. Im Europäischen Haftbefehl, der zu seiner Inhaftierung führte, sei von Sprengstoffanschlägen keine Rede mehr. Dort werden ihm sechs Anschläge auf Banken und Bahnanlagen vorgeworfen. Auch über die Beweise gebe es laut Gerloff Unklarheiten. Die spanischen Behörden hätten lediglich mitgeteilt, dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der baskischen Jugendorganisation Segi gefunden wurde. Segi wurde im Jahr 2007 vom spanischen Staat verboten. Die spanische Justiz behauptet, dass einige ihrer AktivistInnen später zur ETA gegangen seien. Auch Mikel Barrios war bei Segi aktiv.

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