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Wo bleibt denn der Rechtsanwalt?

Thomas Blum über die Abschaffung des »Majestätsbeleidigungsparagrafen«

  • Thomas Blum
  • Lesedauer: 1 Min.
Hassan Rohani, der Erdogan Irans, ist ein den Menschenrechten gegenüber wenig aufgeschlossener Islamismusmops mit Thiersebart. Darf ich das sagen, ja sogar schreiben? Obwohl es stimmt? Oder kommen dann Gesinnungspolizei und Tugendwächterrat und führen mich ab wegen Islamophobie, Gotteslästerung, Mundwerkmissbrauch und Unbotmäßigkeit?

Zumindest die »Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten«, auch »Majestätsbeleidigung« genannt (§ 103 StGB), ist hierzulande seit 1.1. nicht mehr strafbar. Das ist sehr schade. Konnte man doch mit so geringen Mitteln großes Aufsehen erregen!

Als der türkische Diktatorendarsteller und »Hitler-Verschnitt« (Wiglaf Droste) Erdogan vor einiger Zeit den deutschen Fernsehjournalisten Jan Böhmermann wegen »Majestätsbeleidigung« verklagte, hat das bei vielen für große Erheiterung gesorgt. Denn war das nicht lustiger als jede Satire?

Nicht nur hat eine sogenannte Demokratie ernsthaft einen »Majestätsbeleidigungsparagrafen« (!), es findet sich drolligerweise sogar ein geistig im 19. Jahrhundert steckengebliebener, größenwahnsinniger Otto, der sich auf diesen Paragrafen bezieht und greinend Anklage erhebt, weil er meint, die Tatsache, dass jemand ein Quatschgedicht über ihn verfasst habe, prädestiniere ihn auch zum internationalen Lyrik-Experten.

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