Verfassungsrichter geben sich Regeln
Karlsruhe. Die Verfassungshüter haben für sich selbst ein Regelwerk erstellt, das das ethisch und moralisch korrekte Verhalten von Richtern inner- und außerhalb des Amts beschreibt. Der am Donnerstag veröffentlichte Verhaltenskodex betrifft auch aus dem Amt geschiedene Richter, ist aber nicht mehr als eine Handlungsorientierung auf freiwilliger Basis. Wichtigster Punkt ist das Verhalten von Richtern nach dem Ende ihrer Amtszeit. Sie sollen dann nicht in Rechtssachen etwa als Gutachter oder Anwalt tätig werden, die während ihrer Amtszeit anhängig waren. Überdies sollen sie im ersten Jahr nach ihrem Ausscheiden in den Sachgebieten ihres früheren Dezernats keine Beratungstätigkeit übernehmen, keine Gutachten erstatten und auch nicht vor Gericht auftreten. AFP/nd
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