Gebühr bei Kontrolle von Pflegeheimen unzulässig

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Bautzen. Sächsische Behörden dürfen für vorgeschriebene Kontrollen von Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Träger keine Gebühren erheben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits im November entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Seit einer Beanstandung durch den Rechnungshof 2012 hatte der Sozialverband Sachsen für die laut Gesetz mindestens ein Mal pro Jahr durchzuführenden Kontrollen in den stationären Einrichtungen für alte und behinderte Menschen Gebühren erhoben. Gegen die Bescheide der Behörde hatten mehrere kirchliche und gemeinnützige Träger geklagt. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. dpa/nd

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