Gebühr bei Kontrolle von Pflegeheimen unzulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Bautzen. Sächsische Behörden dürfen für vorgeschriebene Kontrollen von Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Träger keine Gebühren erheben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits im November entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Seit einer Beanstandung durch den Rechnungshof 2012 hatte der Sozialverband Sachsen für die laut Gesetz mindestens ein Mal pro Jahr durchzuführenden Kontrollen in den stationären Einrichtungen für alte und behinderte Menschen Gebühren erhoben. Gegen die Bescheide der Behörde hatten mehrere kirchliche und gemeinnützige Träger geklagt. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.