Gebühr bei Kontrolle von Pflegeheimen unzulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Bautzen. Sächsische Behörden dürfen für vorgeschriebene Kontrollen von Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Träger keine Gebühren erheben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits im November entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Seit einer Beanstandung durch den Rechnungshof 2012 hatte der Sozialverband Sachsen für die laut Gesetz mindestens ein Mal pro Jahr durchzuführenden Kontrollen in den stationären Einrichtungen für alte und behinderte Menschen Gebühren erhoben. Gegen die Bescheide der Behörde hatten mehrere kirchliche und gemeinnützige Träger geklagt. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal