Gebühr bei Kontrolle von Pflegeheimen unzulässig
Bautzen. Sächsische Behörden dürfen für vorgeschriebene Kontrollen von Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Träger keine Gebühren erheben. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits im November entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Seit einer Beanstandung durch den Rechnungshof 2012 hatte der Sozialverband Sachsen für die laut Gesetz mindestens ein Mal pro Jahr durchzuführenden Kontrollen in den stationären Einrichtungen für alte und behinderte Menschen Gebühren erhoben. Gegen die Bescheide der Behörde hatten mehrere kirchliche und gemeinnützige Träger geklagt. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.