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Reusch darf nun doch Geheimdienste kontrollieren

Umstrittene AfD-Kandidat im zweiten Anlauf nun doch in Kontrollgremium des Bundestages gewählt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Im zweiten Anlauf ist der umstrittene AfD-Kandidat Roman Reusch doch noch ins Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages gewählt worden. Der frühere Berliner Oberstaatsanwalt erhielt am Donnerstag bei der Abstimmung im Parlament 378 Stimmen. Reusch lag damit knapp über der erforderlichen Marke von 355 Stimmen, die er vor zwei Wochen noch deutlich verfehlt hatte.

Das neunköpfige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Abgeordneten tagen regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum.

Acht Parlamentarier wurden bereits vor zwei Wochen in das Gremium gewählt, doch den AfD-Kandidaten Reusch ließ der Bundestag damals durchfallen. »Es gab keinen Grund, Reusch nicht zu wählen«, bekräftigte der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland nach dessen Erfolg im zweiten Versuch. Ihn im ersten Wahlgang durchfallen zu lassen, sei »undemokratisch« gewesen.

Reusch ist schon lange für seine repressive Haltung bekannt. Schon 2008 sorgte er für Aufsehen, als der Jurist erklärte, besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes schaffen zu wollen. Außerdem hatte er Untersuchungshaft als Erziehungsmittel gefordert. Bei einem Parteitag der Brandenburger AfD hatte Reusch im April 2015 gefordert, wenn eine bestimmte Zahl von Flüchtlingen überschritten sei, müssten Neuankömmlinge gleich abgeschoben werden.

Auch bei der Berliner Staatsanwaltschaft blieb Reusch seiner harten Linie treu. So tritt er unter anderem dafür ein, Gefängnisse im Ausland zu errichten, in denen hierzulande straffällig gewordene Ausländer ihre Haft verbüßen sollen. Auch behauptet der 63-Jährige, die Bundesrepublik drohe von einer nicht-deutschen Mehrheit besiedelt zu werden.

Auch andere Kandiaten fielen früher durch

Doch auch andere Parteien hatten in der jüngeren Vergangenheit teilweise größere Probleme, ihre Kandidaten durchzusetzen: So schaffte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele im Jahr 1999 ebenfalls erst im zweiten Anlauf die erforderliche Stimmenzahl. Die LINKE konnte sogar erst 2005 erstmals einen Abgeordneten ins PKGr entsenden. Eigentlich hätte die PDS schon 1998 Anspruch auf einen Platz in der damaligen Kontrollkommission gehabt, doch die anderen Fraktionen verhinderten dies seinerzeit durch eine Verkleinerung des Gremiums.

Der Widerstand gegen Reusch im ersten Wahlgang sorgte vor zwei Wochen für große Verärgerung bei der AfD. Am späten Abend erzwang sie damals per »Hammelsprung« den Abbruch der Plenarsitzung. Gauland sprach anschließend von einer »Revanche für die Nicht-Wahl von Roman Reusch«. Diesmal erhielt Reusch 378 Ja-Stimmen. Gegen ihn votierten 205 Abgeordnete, 94 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Agenturen/nd

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