Gericht: Untervermietung an Firmen verboten
Wohnungen in Berlin dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht an Unternehmen untervermietet werden, die darin Mitarbeiter unterbringen. Eine solche Praxis verstoße gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, stellte das Gericht fest, wie es am Donnerstag mitteilte. Es lehnte den Eilantrag eines Mieters ab, der eine möblierte Dreizimmerwohnung für 2400 Euro monatlich an Firmen weitervermietet hatte. Diese stellten sie Arbeitern auf Montage zur Verfügung. Das Bezirksamt Spandau untersagte diese Art der Nutzung, weil es darin eine Zweckentfremdung von Wohnraum sah. Das Gericht folgte dieser Ansicht. Der Antragsteller hat gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt. dpa/nd
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