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  • Kooperationsverbot in der Bildungspolitik

Die Tänze der Eingeborenen

Union und SPD wollen das Kooperationsverbot lockern, das die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erschwert. Das bedeutet keineswegs das Ende des deutschen Bildungsföderalismus. Von Thomas Gesterkamp

  • Thomas Gesterkamp
  • Lesedauer: 4 Min.
Mitarbeiter von Bundeswehr und Bundespolizei kennen das Problem ebenso wie Angestellte in Forschungseinrichtungen oder technische Fachkräfte in großen Konzernen: Wenn sie aus beruflichen Gründen mit ihren Familien in ein anderes Bundesland umziehen müssen, sind ihre Kinder mit einem anderen Schulsystem konfrontiert. Am bisherigen Wohnort dauerte das Gymnasium zum Beispiel neun Jahre, am neuen sind es nur acht. Die Grundschulzeit umfasst meist vier Klassen, mancherorts aber auch sechs. Die Lehrpläne unterscheiden sich, das Leistungsniveau auch. 2,57 lautet der Mittelwert der Abiturnoten in Niedersachsen, Thüringen liegt bei 2,18. Das heißt nicht unbedingt, dass die Schülerinnen und Schüler in Erfurt schlauer sind als in Hannover. Die Abweichung macht lediglich deutlich, wie sehr Bildungskarrieren und Lebenschancen in Deutschland von einem regionalen Flickenteppich beeinflusst werden.

Zum Symbol dieser Kleinstaaterei avancierte in den letzten Jahren das sogenannte Kooperationsverbot. Im Grundgesetz verankert, untersagt es dem Bund, sich in die Schulpolitik der Länder einzumischen. Zwar taucht das Wort Verbot in der Verfassung gar nicht explizit auf. Doch die Föderalismusreform von 2006 beschränkte nicht nur die Kompetenzen, sondern auch die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung aus dem Bundeshaushalt - trotz des schon damals riesigen Bedarfs. Marode Fassaden, schimmelige Wände, ständig defekte Toiletten, mangelhafte Ausstattung der Klassenräume: »Was nützen schicke Computer, wenn von der Decke der Putz auf die Tastatur bröckelt?«, fragt Hildegard Merten, die sich in Köln für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft engagiert. Ihr Dachverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, fordert ein bundesweites Sanierungsprogramm für die Schulen. Es reiche nicht, »Tablets und WLAN bereitzustellen«, betont Vize-Chefin Elke Hannack. Als CDU-Mitglied steht sie für den politischen Proporz im DGB-Vorstand. Doch zugleich hielt ihre Partei in den Koalitionsverhandlungen zunächst hartnäckig am Kooperationsverbot fest.

Vor allem die bayerische CSU pocht weiterhin auf die klare Zuständigkeit der Länder. Damit steht die Union im Bundestag weitgehend isoliert da: Sozialdemokraten, FDP, Grüne und Linkspartei wollen den strikten Föderalismus in Bildungsfragen schon lange beenden. Dabei können regionale Regelungen im Detail durchaus sinnvoll sein - etwa, wenn im grenznahen Saarland Französisch statt Englisch als erste Fremdsprache unterrichtet wird. Doch Großinvestitionen wie die gründliche Renovierung sämtlicher Schulen lassen sich besser zentral steuern und finanzieren. Allein für die deutschen Flächenstaaten kalkulieren Experten dafür Kosten von 34 Milliarden Euro.

Das Kooperationsverbot wurde immer wieder unterlaufen. Eine Aufweichung betraf 2014 zum Beispiel die Universitäten: Artikel 91b des Grundgesetzes erleichtert seither die dauerhafte Förderung der Wissenschaft durch den Bund. Auch für die Schulen gab es immer wieder Versuche, eine stärkere Zusammenarbeit der Verwaltungsebenen zuzulassen. Im Sommer 2017 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat den neuen Artikel 104c: Danach können die Länder »Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Infrastruktur« erhalten. Mehrere Milliarden Euro sollen auf diesem Weg in den nächsten Jahren für die Sanierung von Schulgebäuden ausgegeben werden. Weitere Lockerungen der umstrittenen Regelung aber scheiterten lange am Widerstand von CDU und CSU.

In der laufenden Legislaturperiode des Bundestages wird diese Position nicht mehr zu halten sein. Alle potenziellen Koalitionsparteien der Union hatten schon im Wahlkampf klargestellt, dass Schluss sein müsse mit dem absurden Wirrwarr in der Bildungspolitik.

Dass es in Deutschland kein einheitliches Schulsystem, sondern von sechzehn Bundesländern verschieden gestaltete Ausprägungen gibt, hat auch historische Wurzeln. Bis zur Reichsgründung im Jahr 1871 betrieben diverse Feudalstaaten und freie Reichsstädte ihre jeweils eigene Kulturpolitik. Auch nach dem ersten Weltkrieg blieb Bildung eine weitgehend regionale Angelegenheit, die Nazis zentralisierten sie dann als Propagandainstrument ihres Regimes. Die Bundesrepublik stellte wieder föderale Strukturen her, die neuen Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR übernahmen 1990 dieses Prinzip. Anderthalb Jahrzehnte folgte dann, initiiert übrigens von Union und SPD gemeinsam, das weitgehende Verbot jeder Zusammenarbeit.

Das diese jetzt in bestimmten Fragen wie dem Recht auf Ganztag in den Grundschulen wieder erleichtert werden soll, legt nicht nur an der SPD, sondern auch an einigen Christdemokraten in den Ländern. »Ich bin kein Fan von regionalen Eingeborenen-Tänzen«, ließ sich zum Beispiel Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU) zitieren. Parteifreundin Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin im Saarland, verlangte vor der letzten Bundestagswahl auf einem DGB-Kongress sogar dezidiert ein »Kooperationsgebot«. Sie gehörte zu denjenigen, die in den Koalitionsverhandlungen auf einen Kompromiss drängte. Doch vor allem die süddeutschen Bundesländer, auch das grünschwarz regierte Baden-Württemberg, beharren weiterhin auf ihren Zuständigkeiten. »Die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung hat sich bewährt und gehört zu den Kerninhalten der föderalen Ordnung«, sagt Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU). Für die notwendige Änderung im Grundgesetz braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat - dafür wäre die gar nicht mehr so große Koalition auf weitere Partner angewiesen.

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