Paragraf 219a: Weitere Ärztinnen angezeigt

  • Lesedauer: 1 Min.

Gießen. Zwei weitere Ärztinnen sind in Hessen angezeigt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Die Strafanzeige sei im vergangenen August gestellt worden, sagte die Frauenärztin Nora Szasz, die mit einer Kollegin eine Praxis in Kassel betreibt, am Freitag in Gießen. Die Staatsanwaltschaft habe angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn die Ärztinnen den Eintrag von der Internetseite nehmen. Das hätten sie abgelehnt, sagte Szasz. »Jetzt geht es darum, ob die Anklage erhoben wird. Wir haben noch keine Rückmeldung.« Das Amtsgericht Gießen hatte im November die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite der Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert und damit laut Gericht gegen den Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a verstoßen hatte. epd/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -