Kritik an Hochschulen wegen Nachweispraxis bei Erkrankungen
Dresden. Die sächsische LINKE kritisiert die Hochschulen im Freistaat, weil sie bei krankheitsbedingten Absagen von Prüfungen außer dem Krankenschein der Studierenden noch weiterführende Erläuterungen verlangen. »Krankschreibungen werden beim Prüfungsrücktritt zunehmend nicht mehr anerkannt, immer mehr Prüfungsausschüsse verlangen nähere Erläuterungen des Krankheitsbildes«, erklärte der Landtagsabgeordnete René Jalaß am Freitag. Arbeitnehmer müssten dagegen nur eine Bescheinigung vorlegen, in der die Arbeitsunfähigkeit ärztlich belegt wird. Jalaß sieht die Gefahr, dass Betroffene vertrauliche Gesundheitsdaten offenbaren müssen. Dabei gehe es auch um Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Das möge vielleicht bei einer Erkältung harmlos erscheinen. Bei Krankheitsbildern wie Depressionen oder Burn-Out könne und dürfe es den Studierenden aber nicht zugemutet werden, dass Mitglieder der Prüfungsausschüsse davon erfahren. Diese Praxis kollidiere mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jalaß hatte zu dem Thema eine Kleine Anfrage im Parlament gestellt und begehrt nun weiter Auskunft von der Regierung. dpa/nd
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