Zur Rückgratlosigkeit verpflichtet

Robert D. Meyer über staatliche Neutralitätspflicht, auch gegenüber Rassisten

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.
Formaljuristisch war die Sache klar: In dem Moment, als Johanna Wanka den Briefkopf des Bildungsministeriums nutzte, um zum Protest gegen einen asylfeindlichen AfD-Aufmarsch aufzurufen, verstieß sie gegen das Neutralitätsgebot, das hierzulande sämtliche Amtsträger betrifft, egal ob Bundesminister oder den Bürgermeister von Hintertupfingen.

Neutralität, es ist ein starkes Wort: Es zwingt Vertretern des Staates Haltungslosigkeit auf, wo doch gerade in Zeiten zunehmender Inhumanität Rückgrat notwendig ist. Ein Minister darf parteipolitisch klar gefärbte Gesetzesvorlagen erarbeiten, soll aber den Mund halten, wenn der Kanzlerin in der Asylpolitik nicht weniger als Verfassungsbruch vorgeworfen wird? Übrigens: 2014 urteilte Karlsruhe, die damalige Familienministerin Manuela Schwesig habe in einem Interview mitten im Thüringer Wahlkampf sagen dürfen, die NPD müsse aus dem Landtag herausgehalten werden. Hier juristisch klar zwischen Ministeramt und Haltung einer Privatperson zu trennen, ist ein Drahtseilakt, zumal sich die öffentliche Wirkung des Gesagten primär daraus ableitet, dass sich eine allseits bekannte Person äußert.

Jubeln darf nun die AfD. Höchstrichterlich bestätigt inszeniert sie sich als Opfer der Bundesregierung. Wohlgemerkt die Partei, die es weder mit Verfassungstreue noch politischen Spielregeln so genau nimmt.

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