Politiker und Politikerinnen

Andreas Fritsche zum Vorschlag Kandidaten-Duos in Wahlkreisen

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Geschichte des Kampfes um die Gleichberechtigung der Frau zeigt, mit schönen Worten allein ist wenig zu erreichen. Sehr interessant ist deshalb der Vorschlag der brandenburgischen Grünen, per Gesetz Duo-Kandidaturen in den Landtagswahlkreisen einzuführen. Denn quotierte Landeslisten bei einzelnen Parteien genügten bislang nicht, um im Parlament einen Frauenanteil von wenigstens 50 Prozent hinzubekommen. Wenn für die aussichtsreichen Wahlkreise vorwiegend Männer aufgestellt werden, nützt das alles nichts.

Bei der Nominierung von Kandidaten berücksichtigen Parteien gegenwärtig eine Reihe von teils fragwürdigen Gesichtspunkten. Bestimmte politische Strömungen sollen sich wiederfinden, verschiedene Regionen des Landes personell abgedeckt werden. Die Mischung aus jungen und erfahrenen Politikern soll stimmen. Es soll nicht der Eindruck von Vetternwirtschaft entstehen, aber einige Parteifreunde müssen dann doch versorgt werden. Zuweilen gerät dabei ein wichtiger Punkt ins Hintertreffen: Jede Fraktion braucht Experten für Politikfelder wie Bildung, Soziales, Finanzen oder Inneres. Bekommt sie diese Leute nicht ins Parlament, muss sie den einen oder anderen Bock zum Gärtner machen.

Die Frauenquote sollte aber kein Problem sein. Da die Hälfte der Bevölkerung aus Frauen besteht, dürfte auch die Hälfte der Abgeordneten weiblich sein, ohne dass daraus Schwierigkeiten erwachsen, eine fachlich fähige Fraktion zusammenzustellen.

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