Krankenkassen müssen Exoskelette bezahlen
Berlin. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nimmt Exoskelette in das Hilfsmittelverzeichnis auf. Die sehr teuren, auch Roboteranzüge genannten Stützsysteme müssten die gesetzlichen Krankenkassen dann grundsätzlich in vollem Umfang bezahlen. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Systeme können bis zu 100 000 Euro kosten. 2016 hatte bereits das Sozialgericht Speyer entschieden, dass die GKV einem Querschnittsgelähmten ein Exoskelett erstatten muss. nd
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