Streit um Hambacher Forst geht in die nächste Instanz

BUND stellt Antrag auf Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln / Bezirksregierung Arnsberg will bis Ende März über Zukunft des Braunkohletagebaus entscheiden

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Düsseldorf. Der Streit um den umstrittenen Braunkohletagebau Hambach geht weiter: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stellte nach eigenen Angaben am Dienstag einen Antrag auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte eine Klage des BUND gegen den Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 und den Hauptbetriebsplan bis 2017 im November abgewiesen. In erster Instanz waren die Umweltschützer damit in ihrem Vorgehen gegen umstrittene Rodungen im Hambacher Wald gescheitert. Bei Zulassung der Berufung müsste das Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage entscheiden.

In dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob der Hambacher Wald nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist. Die Bezirksregierung Arnsberg will bis Ende März entscheiden, wie es mit dem umstrittenen Braunkohletagebau Hambach weitergeht. »Wir prüfen das nach wie vor intensiv und sind auch sehr sicher, dass wir bis Ende des Monats über den Antrag für den neuen Hauptbetriebsplan 2018 bis 20120 entscheiden können«, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei spielten auch die naturschutzrechtlichen Fragen eine Rolle, die im Rechtsstreit mit dem BUND aufgeworfen wurden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte zuletzt Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Hambacher Wald möglicherweise ein potenzielles Schutzgebiet ist, das in dem Fall nicht zerstört werden dürfe. Die Bezirksregierung Arnsberg verfügte im Dezember einen vorläufigen Rodungsstopp bis Ende März, um naturrechtliche Fragen zu klären. Die vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen des aktuellen Zulassungsverfahrens geprüft, sagte der Sprecher der Abteilung Bergbau und Energie.

Ein unabhängiges Gutachten, wie vom Bund für Umwelt und Naturschutz NRW gefordert, wird es aber nicht geben. RWE hat nach eigenen Angaben für den neuen Hauptbetriebsplan in einem Gutachten prüfen lassen, ob der Hambacher Wald nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Der Hambacher Wald sei nach europäischen Flora-Fauna-Habitat-Kriterien nicht schutzwürdig.

Der BUND NRW konterte: »Uns fehlt die Fantasie, wie dieses Gutachten dieses komplexe Thema in einer so kurzen Zeit erschöpfend behandelt haben soll.« Der Verband will die Antragsunterlagen für den neuen Betriebsplan einsehen. Agenturen/nd

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