Irland verweigert Auslieferung an Polen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Ein in Irland wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Gruppe inhaftierter Pole darf nicht in sein Heimatland überstellt werden - wegen Zweifeln, dass ihm dort ein Prozess nach demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln erwartet, wie die »Irish Times« berichtet. Nach der Entscheidung des irischen High Courts muss nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Die Richterin erwähnte in ihrer Begründung sowohl die Kaltstellung des Verfassungsgerichts als auch die Änderungen am Obersten Gericht. nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.