Irland verweigert Auslieferung an Polen
Berlin. Ein in Irland wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Gruppe inhaftierter Pole darf nicht in sein Heimatland überstellt werden - wegen Zweifeln, dass ihm dort ein Prozess nach demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln erwartet, wie die »Irish Times« berichtet. Nach der Entscheidung des irischen High Courts muss nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Die Richterin erwähnte in ihrer Begründung sowohl die Kaltstellung des Verfassungsgerichts als auch die Änderungen am Obersten Gericht. nd
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