Geldbuße für verweigerten Handschlag

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Koblenz. Nach der Verweigerung eines Handschlags gegenüber einer Kollegin bei einer Beförderungsfeier hat ein Polizist aus Rheinland-Pfalz ein schriftliches Bekenntnis zur Verfassung abgeben müssen. Darüber hinaus sei dem Mann im Rahmen eines Disziplinarverfahrens auch eine Geldbuße auferlegt worden, teilte das Koblenzer Polizeipräsidiums am Freitag mit. Bei Zuwiderhandlungen werde er aus dem Polizeidienst entfernt. Die ihm vorgelegte Erklärung umfasst demnach »ausdrücklich auch, dass er als Polizeibeamter und somit auch als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt ansieht und in dieser Rolle zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern wird«. Dies musste der Mann unterschreiben. AFP/nd

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