Raser müssen doch ins Gefängnis

Kölner Landgericht kippt Urteil: Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall bei einem illegalen Wettrennen nicht angemessen

  • Petra Albers, Köln
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Die beiden Männer hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten. Deshalb musste sich das Kölner Landgericht in dem Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

Die Karlsruher Richter urteilten Anfang März über drei weitere Fälle, bei denen Menschen durch Raser umkamen. Darunter befand sich auch der Fall des illegalen Autorennens auf dem Berliner Kurfürstendamm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer umkam. Das Berliner Landgericht verurteilte beide an dem Wettrennen beteiligten Männer wegen Mordes. Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten »mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz« gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sah einen Vorsatz jedoch nicht belegt - dieser ist Voraussetzung für ein Mordurteil - und wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Eine Neuverhandlung steht noch aus.

In einem anderen Fall bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Bremen. Das verurteilte einen Motorradfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Mann hatte im Stadtteil Walle einen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt. Gegen das Urteil hatte der Anwalt des Fahrers Revision eingelegt, fand beim BGH aber kein Gehör. Ebenso wenig wie die Staatsanwaltschaft, die ein härteres Urteil erwirken wollte.

In dem dritten Fall hoben die Karlsruher Richter das Urteil gegen einen Raser aus Frankfurt am Main auf, der bei überhöhtem Tempo einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte. Das Gericht gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine härtere Strafe verlangt. Der damals 20-jährige Unfallfahrer war in der Vorinstanz unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert: Der Mandant, der selbst nicht angeschnallt war, habe mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass jemand zu Tode kommen könne. Der BGH betonte hingegen, wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig den eigenen Tod in Kauf. Der Fall wird vor dem Landgericht neu verhandelt. dpa/nd

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