Was Privatversicherte vor dem Urlaub beachten sollten

PKV-Deckungslücken im außereuropäischen Ausland

  • Bianca Boss, BdV-Pressesprecherin
  • Lesedauer: 2 Min.

Wir treffen immer wieder auf Privatversicherte, die der irrigen Meinung sind, privat versichert heißt, gegen alles versichert zu sein. Doch das ist nicht der Fall, und nicht gedeckte Kosten können im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Privatversicherten sollten genau überprüfen, wie der Versicherungsumfang im außereuropäischen Ausland aussieht und ob es Lücken zu schließen gilt.

Ein Unfall im Urlaub oder plötzlich auf ärztliche Hilfe angewiesen zu sein, ist kein schöner Gedanke. Dennoch sollten sich Reisewillige mit diesem Risiko befassen und vor etwaigen finanziellen Folgen schützen.

Das gilt nicht nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), für die eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Auch Privatversicherte sollten ihren Versicherungsschutz prüfen. Das können sie zum einen durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen tun, zum anderen können sie sich direkt an ihre Versicherung wenden. Dabei sollten sie sich den vereinbarten Schutz am besten noch einmal schriftlich bestätigen lassen.

Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung (PKV) europaweit ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Für das außereuropäische Ausland unterscheiden sich die Leistungen der Tarife. Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sehen vor, dass der Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung während des ersten Monats »eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland« besteht. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung verlängert werden, besteht demnach Versicherungsschutz, solange die Versicherten »die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten« können - längstens aber für weitere zwei Monate.

Die Versicherer weichen zwar häufig positiv für die Versicherten von den Musterbedingungen ab, Verbraucher sollten dennoch klären, ob Versicherungsschutz im gewünschten Umfang besteht. Auch wenn ausreichender Schutz im außereuropäischen Ausland besteht, kann sich eine Auslandsreisekrankenversicherung für Privatversicherte lohnen. So ist bei einigen Versicherern die Übernahme der Kosten für einen Auslandsrücktransport nicht vorgesehen. Zudem behalten Privatversicherte ihren Anspruch auf mögliche Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre PKV nicht in Anspruch nehmen. Die Auslandsreisekrankenversicherung greift auch dann, wenn die entstandenen Krankheitskosten unter eine vereinbarte Selbstbeteiligung fallen würden.

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