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Falsche Versprechen

Für Raul Krauthausen muss die Privatwirtschaft von der Politik zu Barrierefreiheit gezwungen werden

  • Raul Krauthausen
  • Lesedauer: 3 Min.

Praktisch alle sind sich einig, dass Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden vorhanden sein sollte. Meldestellen, Gerichte und ähnliche Orte müssen grundsätzlich für alle Bürger*innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, wie Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Raum umgesetzt werden muss. Wenn aber darüber diskutiert wird, ob man die Wirtschaft ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichten sollte, haben Regierung und nicht behinderte Mehrheitsgesellschaft große Bedenken. Die dadurch entstehende finanzielle Belastung sei einfach nicht zumutbar. Deshalb überlässt man den Unternehmen selbst, ob sie Barrierefreiheit umsetzen wollen oder nicht. Selbst in der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes 2016 konnte sich die Bundesregierung nicht zur Verpflichtung der Privatwirtschaft durchringen. Obwohl die von Deutschland mit unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention eindeutig »umfassende Barrierefreiheit« fordert.

Die Folgen im alltäglichen Leben vieler behinderter Menschen sind einschneidend. Ein entspannter Abend im Restaurant und danach ein Kinobesuch - in vielen deutschen Städten ist das nicht möglich. Noch gravierender: Viele Arztpraxen und Banken sind nicht barrierefrei. Wenn ich mit dem Sachbearbeiter meiner Bank reden muss, bin ich gezwungen, bei meiner Filiale zu klingeln und das Gespräch auf der Straße zu führen. Nicht barrierefreie Geldautomaten lassen mir keine andere Möglichkeit, als wildfremden Menschen meine Geheimnummer zu verraten.

Bei der Forderung nach Verpflichtung der Wirtschaft zur Barrierefreiheit geht es nicht - wie so oft von Barrierefreiheitgegnern*innen vorgetragen - um den kleinen Zeitungsladen, der durch die entstehenden Kosten eines Aufzugeinbaus unweigerlich in den Ruin getrieben würde. Es geht um Banken, Ärzte, große Geschäfte und Restaurants, denen die Verpflichtung zur Barrierefreiheit durchaus zumutbar wäre.

2017 haben die Grünen eine kleine Anfrage in den Bundestag zur »Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft« eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung war unbefriedigend. Denn zwischen den Zeilen war herauszulesen, dass auch die Bundesregierung eine Belastung der Wirtschaft befürchtet. CDU, CSU und SPD ignorieren dabei vor allem Erfahrungen aus Staaten, in denen Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft bereits Pflicht ist. Tatsächlich konnten die Unternehmen unter anderem in Großbritannien und den USA aufgrund von Barrierefreiheit ihren Kundenstamm erweitern. Zutreffend wies die ehemalige behindertenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Katrin Werner, darauf hin, dass »das Leben der Menschen (...) sich nicht nur in Bundesbehörden (ab)spielt«.

Aktuell zeigt ein Beispiel aus der Wirtschaft, wie die fehlende Verpflichtung zur Barrierefreiheit behinderte Menschen ausschließt. Unter dem Hashtag bahnbrechend macht FlixTrain Werbung für sein extrem günstiges neues Angebot. Das Unternehmen schreibt: »Grüne Züge und Mobilität für alle.« Das klingt gut. Wenn man sich das Angebot von FlixTrain aber genauer anschaut, stellt man fest, dass hier ein Versprechen nicht eingehalten wird: Die Mobilität für alle. Denn auf der Internetseite von FlixTrain steht: »In den Zügen können nur Rollstühle befördert werden, die maximal folgende Maße von Breite 60 cm x Länge 120 cm und das Gewicht, zusammen mit Dir, von 350 kg nicht überschreiten.« Standard-Elektrorollstühle sind allerdings üblicherweise breiter und können somit gar nicht befördert werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat hier klare Anweisungen: Sie verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten, »geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang« zu Transportmitteln zu gewährleisten. Für Menschen in Aktivrollstühlen, mit Gehhilfen oder ähnlichem gibt es Transportmöglichkeiten, wenn man sich auf einen Bahnsitzplatz umsetzen kann. Das Hilfsmittel muss allerdings spätestens 36 Stunden vor Reisebeginn angemeldet worden sein. Nicht wirklich flexibel - aber immerhin machbar.

Gerade Unternehmen, die neue Mobilitätsangebote entwickeln, dürfen nicht ausgrenzend und diskriminierend planen. Stattdessen muss bereits in der Finanzierungsphase zwingend Barrierefreiheit mitgeplant werden. FlixTrain ist ein Beispiel dafür, dass die Privatwirtschaft dies nicht auf freiwilliger Basis macht - und deshalb von der Politik dazu gezwungen werden muss.

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