Werbung
- Anzeige -

Leserpost

  • Lesedauer: 1 Min.

Ergänzungen zur Erbschaft bei Hartz-IV-Beziehern

Zu »Wird eine Erbschaft auf Hartz IV angerechnet?«, ratgeber vom 28.3.2018, S. 2:

Ihre Antworten auf die beiden Leserfragen, ob eine Erbschaft auf Hartz IV angerechnet wird und ob ein Hartz-IV-Bezieher bei einer Erbschaft ein Schonvermögen geltend machen kann, enthalten rechtlich relevante Fehler und sind in wesentlichen Details unvollständig. Das betrifft insbesondere die beiden Sachverhalte:

1. die Behandlung von Sachwerten als Vermögen statt Einkommen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II);
2. die Berücksichtigung von Absetzbeträgen (§ 11b Abs. 1 SGB II). Die Aussage, dass in Ausnahmefällen eine bedarfsmindernde Anrechnung bis zu zwölf Monaten erfolgen kann, steht im Widerspruch zu § 11 Abs. 3 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) II. Dort sind verbindlich sechs Monate vorgeschrieben. Es gibt nach meiner Kenntnis auch keine abweichende gerichtliche Entscheidung.

Empfehlenswert ist bei »Erbschaft« für Hartz-IV-Bezieher die Web-Seite des Berliner Arbeitslosenverbandes unter www.berliner-alv.de.

Peter F. Müller, Berlin

Beiträge in dieser Rubrik sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

- Anzeige -

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -