Einwanderung begrenzt steuerbar

Sachverständigenrat erwartet Nutzen vor allem von gesellschaftlicher Debatte

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Große Koalition hat es in ihr Regierungsprogramm geschrieben: das lange umstrittene Einwanderungsgesetz. Dieses wird, so kann man vielfach den Eindruck haben, geradezu als Allheilmittel für die Migrationsprobleme in Deutschland angesehen. Der Sachverständigenrat sieht ebenfalls Vorteile in dem Vorhaben und unterstützt ein solches in seinem Jahresgutachten. Jedoch sieht das Wissenschaftlergremium den Nutzen eher in Kollateraleffekten als im Anreiz zur oder Steuerung der Einwanderung. Generell hätten Gesetze des Aufnahmelandes weniger Einfluss auf die Entscheidung von Menschen zur Arbeitsmigration. Ebenso wichtig seien Verdienstmöglichkeiten und familiäre Bindungen in das Aufnahmeland. Hinzu kommt, dass der größte Teil der Arbeitsmigranten aus der EU kommen und damit der Freizügigkeit der Union unterliegen. Ein Einwanderungsgesetz gilt lediglich für Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU.

Den größten und wichtigsten Effekt neben der gesetzlichen Übersichtlichkeit, die eine Zusammenfassung der bereits vorhandenen und in vielen Einzelgesetzen verstreuten Regelungen zur Folge hätte, versprechen sich die Forscher von der Wirkung einer breiten gesellschaftlichen Debatte, die ein solches Gesetz in seiner Entstehung bewirken wird. Die Bevölkerung müsse eingebunden werden, verlangte der Gremiumsvorsitzende Thomas Bauer ausdrücklich. Zudem signalisiere solch ein Gesetz, »dass sich Deutschland als Einwanderungsland begreift«, so der Wirtschaftsforscher.

Besonders mit einem von der Wirtschaft erhofften Sog eines Einwanderungsgesetzes auf Hochqualifizierte rechnet das Sachverständigengremium nicht. Weitreichende Reformen hält es deshalb in diesem Bereich für unnötig. Anders beurteilt es den Regelungsbedarf zugunsten von Einwanderern mit Berufsabschluss. Sie müssten neben dem Arbeitsvertrag noch immer die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung bestehen, erklärte Bauer. Dabei wird geprüft, ob der betreffende Abschluss dem im speziellen deutschen System der dualen Bildung erworbenen vergleichbar ist. Oft ist diese Hürde zu hoch. Der Sachverständigenrat schlägt für eine Öffnung ein Modell »Nimm 2+« vor. Neben dem Arbeitsvertrag müssten dabei zwei weitere Kriterien, etwa Sprachkenntnisse oder die beabsichtigte Arbeit in einem Mangelberuf, nachgewiesen werden, um einreisen zu können. Die Gleichwertigkeitsprüfung würde entfallen.

Vor einem in der Debatte immer wieder verlangten Punktesystem nach kanadischem Vorbild warnt das Gremium. Dieses System sei zu kompliziert, als dass es einladend wirkte. Deutschland habe wegen seiner Sprache einen Nachteil gegenüber englischsprachigen Ländern und müsse das durch ein möglichst einfaches System ausgleichen, meinen die Wissenschaftler. Mit Agenturen

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