Arbeitsgericht bestätigt Mindestlohnausnahme
Erfurt. Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Der Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für die Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich um eine Übergangsregelung, entschieden die Arbeitsrichter. Gleichzeitig billigten sie einer Zeitungszustellerin einen Zuschlag für dauerhafte Nachtarbeit von 30 Prozent auf ihr Bruttoentgelt zu. dpa/nd
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