Rheinland-Pfalz: Straßen werden neu eingestuft
Mainz. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen hat der rheinland-pfälzische Landtag am Donnerstag das Landesstraßengesetz geändert und damit neue Regeln zur Einstufung von Kreis- und Gemeindestraßen aufgestellt. Künftig haben nicht nur Gemeinden, sondern auch räumlich getrennte Ortsteile mit geschlossener Bebauung einen Anspruch auf einen Anschluss ans höherrangige Straßennetz. Auslöser der Novelle war die Sorge, dass nach bisheriger Rechtslage etliche Kreis- zu Gemeindestraßen herabgestuft werden müssten - womit die Kosten etwa für die Wartung kleine Gemeinden zusätzlich belasten würden. Die CDU zeigte sich jedoch besorgt, dass die Gesetzesänderung den Bedenken nicht wirksam genug Rechnung trage. Ein Änderungsantrag der CDU fand keine Mehrheit. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.