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  • Berlin
  • Protest gegen Gentrifizierung

Besetzungsversuch bleibt straffrei

Verfahren gegen versuchte Besetzung einer Ferienwohnung 2016 in Kreuzberg wurde eingestellt

  • Christian Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

»Wo die Eigentumsverhältnisse unveränderlich in Beton gegossen scheinen, bedarf es unkonventioneller Mittel und Methoden, diese aufzubrechen«, hieß es in einer Erklärung, die der Angeklagte Udo R. zu Beginn der Verhandlung vorlas. Im März 2016 hatte er versucht, eine Ferienwohnung in der Kreuzberger Eisenbahnstraße zu besetzen. Der Betreiber der Ferienwohnung Kenan A. stellte Strafanzeige. Am Mittwoch stand R. vor Gericht. Die Anklage lautete auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Die Aktion habe sich gegen Leerstand, Profitmaximierung durch Vermietungen von Ferienwohnungen, aber auch »entwürdigende Massenunterbringungen« von Geflüchteten gerichtet, sagte R. Von staatlicher Seite sei »alles unternommen« worden, um die Geflüchteten, die 2015 nach Berlin kamen, schnell wieder loszuwerden, hatten Unterstützer in einer Mitteilung vor Beginn des Prozesses geschrieben. Daher sei es »naheliegend, geeigneten Wohnraum für Geflüchtete und andere von Wohnungsnot Betroffene zu besetzen und zu enteignen«, hieß es weiter.

Noch zwei Jahre danach zeigte sich Betreiber A. vor Gericht über das Geschehene erstaunt. »Das war kein Einbruch, sondern was anderes.« Die Sache sei »richtig organisiert« gewesen, »quasi ein Terrorangriff«. In der Nachbarschaft hätten Leute »mit Kaffee und Kuchen« bereit gestanden. Als die Anwältin des Beschuldigten A. befragte, wurden Widersprüche in dessen Aussage deutlich. So habe A. der Polizei zu Protokoll gegeben, »mir gehört das ganze Haus«. Tatsächlich habe er jedoch die Wohnung von seiner Mutter gemietet und dann als Ferienwohnung angeboten. Das soll aktuell für sechs weitere Wohnungen gelten.

Die Richterin stellte daraufhin fest, dass für den Vorwurf des Hausfriedensbruchs der Strafantrag fehle, da A. nicht der Eigentümer sei und keine Bevollmächtigung habe, einen solchen zu stellen. Der Vorwurf der Sachbeschädigung blieb aber bestehen: Ein Nachbar hatte R. und zwei weitere Personen dabei beobachtet, die Tür aufzubrechen. Der Schaden am Zylinder wurde auf 50 bis 60 Euro geschätzt.

Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der »angespannten Situation« in der Stadt ein öffentliches Interesse an dem Fall. Schließlich einigte man sich auf eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a gegen eine Zahlung von 350 Euro an das »Medibüro«, das Menschen ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe bietet.

Der Prozess wurde nur wenige Tage geführt, nachdem eine Initiative zwei Häuser in Kreuzberg und Neukölln besetzt hatte. Spätestens die zeigte, dass die Wohnungsfrage ganz oben auf die politische Agenda gehört. Auch die Mietenwahnsinn-Demonstration Mitte April trieb Tausende auf die Straßen. Seit Mai gilt das novellierte Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Das sprach auch R. in seiner Prozesserklärung an: Die Novelle führe »nicht etwa zur behaupteten Verschärfung, sondern eher zur Liberalisierung zugunsten der Anbieter«. Das zeige sich auch daran, dass der Geschäftsführer von AirBnB Berlin die Novelle begrüßt habe. Statt weiter auf das Zweckentfremdungsverbot zu setzen, müsse man »die Enteignungsdebatte offensiv führen«.

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