Wahlalter 16 in Thüringen wird überprüft

AfD-Klage beschäftigt nun das Verfassungsgericht

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Weimar. Der politische Streit um das auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter in Thüringen beschäftigt nun auch die Verfassungsrichter in Weimar. Am 12. Juni verhandelt das Gericht eine Klage der AfD-Landtagsfraktion, mit der diese das Wahlrecht für Minderjährige bei Kommunalwahlen verfassungsrechtlich infrage stellt. »An dem Tag der mündlichen Verhandlung wird allerdings noch keine Entscheidung fallen«, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwahlen in Thüringen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Deshalb konnten bei den Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen im April auch Tausende 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Ein Eilantrag der AfD-Fraktion, dies kurz vor der Kommunalwahl noch zu verhindern, hatte beim Verfassungsgericht keinen Erfolg.

Jetzt soll die Frage jedoch grundsätzlich geklärt werden. Bei der Verhandlung geht es darum, ob die Änderung im Kommunalwahlgesetz möglicherweise gegen die Verfassung verstößt und der Landtag sie korrigieren muss.

Das Vorhaben der AfD, die Landratswahlen in einigen Kreisen anzufechten, wurde inzwischen fallengelassen. »Die Kreisverbände haben sich dagegen entschieden«, sagte Landessprecher Stefan Möller auf Anfrage. Es gebe seines Wissens nach nur eine Wahlanfechtung eines AfD-Mitglieds, die die Landratswahl im Kreis Sonneberg betreffen solle.

Nach Angaben des Gerichtssprechers werden sich die Verfassungsrichter bei dem Termin Mitte Juni auch mit der Frage befassen, ob Minderjährige und Bürger aus anderen EU-Ländern bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eine Stimme haben. Auch das will die AfD-Landtagsfraktion verfassungsrechtlich überprüft sehen.

Die Senkung des Wahlalters hat sich die rot-rot-grüne Koalition zur Aufgabe gemacht. LINKE, SPD und Grüne werben bei den Oppositionsfraktionen CDU und AfD dafür, das Wahlalter auch bei Landtagswahlen zu senken. dpa/nd

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