BGH-Urteil am 13. Juni erwartet
Überschusskürzung in der Lebensversicherung
Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 50 C 356/16) die Klage abgewiesen und auch das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) die Berufung zurückgewiesen hatte, legte der BdV im August 2017 Revision beim BGH (Az. IV ZR 201/17) ein. Am 13. Juni wird ein Urteil erwartet.
Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Alle Versicherer berufen sich auf das Lebensversicherungsreformgesetz. Der BdV sieht dieses Gesetz als verfassungswidrig an.
Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Geld, das den Versicherten gehört. BdV/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.