Vielfältige Unterstützung - mit und ohne Bedingung

Finanzhilfen für das Wohneigentum

  • Katrin Baum
  • Lesedauer: 2 Min.

Dennoch sollte man sich einen Überblick verschaffen - und sei es nur zur Vorbereitung auf das Finanzierungsgespräch.

Förderbank KfW

Die bundeseigene Förderbank KfW vergibt zinsgünstige Kredite. Bis zu 50 000 Euro sind möglich; bei einem Energieeffizienzhaus sogar das Doppelte. Der Kredit ist unabhängig von Alter und Einkommen.

Riester-Bausparvertrag

Er ist für künftige Bau- oder Kaufvorhaben gedacht. Zulagen - für eine vierköpfige Familie beispielsweise 900 Euro im Jahr - und gegebenenfalls Steuervorteile erhalten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, außerdem Beamte und Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten.

Riester-Darlehen

Es steht für eine sofortige Finanzierung zur Verfügung. Die Zulagen fließen in die Tilgung. Wer die Riester-Förderung nutzen will, muss regelmäßig vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Vertrag zahlen - abzüglich der Förderung. Einkommensgrenzen gibt es nicht.

Baugeld vom Bundesland

Viele Landesförderinstitute vergeben - oft ergänzend zu einem KfW-Darlehen - zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse. Diese sind aber häufig an das Einkommen gebunden und gelten mitunter auch nur in bestimmten Regionen.

Baugeld vom Bürgermeister

Das können Zuschüsse oder Darlehen der Kommune sein, womit häufig vor allem junge Familien bedacht werden. Manche Städte und Gemeinden vergeben auch Baugrundstücke vergünstigt an ortsansässige Familien. Informieren kann man sich bei der Wohnungsbauförderstelle im Rathaus.

Grundstück vom Pfarrer

Katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen vergeben Grundstücke im Erbbaurecht. Für den Erbbauzins kann der Hausbauer das Grundstück pachten - für die Zeiträume von mindestens 50, maximal für 99 Jahre.

Arbeitgeberdarlehen

Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zinsgünstige, manchmal sogar zinsfreie Darlehen. Diese werden dann nachrangig in das Grundbuch eingetragen.

Ansparhilfen

Mit der staatlichen Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen werden zum Beispiel Einzahlungen in einen Bausparvertrag gefördert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Einkommensgrenzen gelten.

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