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Noch 16.000 offene Verfahren zu Hartz IV
Gerichtssprecher: »Der Abbau des Hartz-IV-Aktenberges wird uns noch viele Jahre in Atem halten.«
Berlin. An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin liegen noch rund 16.000 Klagen zu Hartz IV. Jeden Monat gingen rund 1200 neue Verfahren ein, erklärte Gerichtssprecher Marcus Howe. In diesem Jahr erreichten bis Ende Juni insgesamt rund 14.500 neue Fälle das Gericht, davon etwa 7200 zu Hartz IV. Das sei bei Hartz IV zwar immer noch viel. Doch jetzt könnten bei Streitigkeiten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende mehr Klagen erledigt werden als neue eingingen. Es gehe Stück für Stück voran, betonte der Sprecher. Doch: »Der Abbau des Hartz-IV-Aktenberges wird uns noch viele Jahre in Atem halten.« Dies habe Priorität.
Den Höhepunkt der Klagewelle gab es im Jahr 2010, als rund 30 300 Fälle zu Hartz IV neu registriert wurden. Seit Einführung der Arbeitsmarktreform 2005 wurden dazu am Sozialgericht in der Hauptstadt nahezu 280.000 Klagen eingereicht.
Derzeit werden laut dem Sprecher viele Fälle aus dem Jahr 2014 abgearbeitet. Dabei gehe es häufig um vorläufig gezahlte Hartz-IV-Leistungen vor allem an Selbstständige. Es sei aber niemand in seiner Existenz bedroht, unterstrich der Sprecher.
Jeder der 140 Richter am Berliner Sozialgericht entschied laut Justizverwaltung 2017 rund 290 Fälle. Neben Streitigkeiten zu Hartz-IV geht es demnach auch um die Renten- und Krankenversicherung, die Rechte von Schwerbehinderten sowie die Arbeitsförderung. Die Zahl der Richterstellen war erhöht worden, um die Hartz-IV-Klageflut in den Griff zu bekommen. Etwa jeder zweite Richter fällt Urteile ausschließlich in diesem Rechtsgebiet.
Durchschnittlich dauert es 16 Monate, bis eine Klage entschieden ist. Wird einstweiliger Rechtsschutz beantragt, dauert es im Schnitt weniger als einen Monat bis zu einer Entscheidung. In 5240 Verfahren bekamen im Vorjahr Kläger Prozesskostenhilfe. Gewährt wurden knapp 2,4 Millionen Euro. dpa/nd
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