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Dragonerareal: EU lässt Kläger abblitzen

Weiterer Rechtsweg gegen Rückabwicklung des Kaufs ausgeschlossen

  • Nicolas Šustr und Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.

»Die Geltendmachung allfälliger Rechte wäre vor nationalen Gerichten zu verfolgen«, erklärt die Europäische Kommission zum Streit um die Rückabwicklung des Verkaufs des Kreuzberger Dragonerareals. Bereits am 30. Mai 2018 hatte die Kommission dies in einem Schreiben an die Anwälte des Investoren Arne Piepgras festgestellt. Der Brief liegt »nd« in Auszügen vor. Bekanntlich soll das innerstädtische Filetgrundstück stattdessen an das Land Berlin gehen. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eingefädelte Verkauf soll rückgängig gemacht werden. Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag von 2017 wurde der Tausch gegen sieben sogenannte Kulturgrundstücke vereinbart, die bisher im Eigentum des Landes Berlin waren.

Offenbar hatte die Kanzlei »Barba & Partner« im Auftrag des Käufers Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher »rechtswidriger staatlicher Beihilfe« eingereicht und bemängelt, dass diese Liegenschaften einen geringeren Immobilienwert hätten als das Dragonerareal, das für rund 38 Millionen Euro den Besitzer hätte wechseln sollen. Auch dazu äußert sich die Europäische Kommission: »... können die Dienststellen der Kommission derzeit nicht ermitteln, worauf Sie die Annahme stützen, dass die vom Bund im Tausch erhaltenen Grundstücke einen geringeren Wert aufweisen als das Dragonerareal«, heißt es kühl im Schreiben. Doch die Kanzlei scheiterte bereits am Beschwerdeformular. »Beteiligte müssen das Beschwerdeformular ordnungsgemäß ausfüllen«, werden die Beschwerdeführer belehrt. »Ob der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtmäßig war oder nicht, ist nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der Bestimmung des Kaufvertrags zu beurteilen«, so die Kommission.

Die Kanzlei hat am 30. Juni bei der Europäischen Kommission eine »ordnungsgemäße Beschwerdeschrift« eingereicht, teilen die Rechtsanwälte auf nd-Anfrage mit. An der Sichtweise der Kommission wird dies vermutlich nichts ändern.

Enrico Schönberg von der Initiative »Stadt von unten«, die eine Privatisierung des Kreuzberger Dragonerareals verhindert hatte, sagte dem »nd«, statt die Rückabwicklung weiter zu verzögern, sollten sich alle Beteiligten »endlich auf das Wesentliche konzentrieren«. Der Käufer habe bereits auf verschiedene Weise versucht, sich rechtlich gegen die Rückabwicklung zu wehren. »Mit keiner Klage kommt er durch. Er beschäftigt nur unnötig Leute.«

Schönberg kritisierte darüber hinaus, dass der Wortlaut des Vertrags zwischen BImA und Senat nicht bekannt sei. »Wir hoffen, dass darin auch die Ansiedelung von Kleingewerbe gesichert ist.« Zudem wünscht sich die Initiative »Stadt von unten«, dass die Trägervielfalt auf dem Gelände gewährleistet wird. In einem offenen Brief von Ende Juni hatte sie gefordert, die Eigentümerstruktur zu demokratisieren. Ein sogenannter Bodenrat soll eingerichtet werden, um dafür zu sorgen, dass das Areal dauerhaft in kommunalem Eigentum bleibt.

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