Zivilklauseln
Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen von Hochschulen, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile und nicht für militärische Zwecke zu forschen. Die Idee dazu kommt aus der Friedensbewegung. Erstmals wurde eine Zivilklausel 1986 an der Universität Bremen etabliert. Im entsprechenden Beschluss heißt es, dass »jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung« vom Akademischen Senat abgelehnt werden müsse. Die Mitglieder der Universität werden aufgefordert, »Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können«. Das heißt: Nicht nur direkte militärische Forschung wird als inakzeptabel betrachtet, sondern auch die Möglichkeit einer militärischen Nutzung von Forschungsergebnissen. Inzwischen gibt es an einer ganzen Reihe weiterer Universitäten und Hochschulen solche Zivilklauseln. Einige Bundesländer haben eine Zivilklausel in ihr Landeshochschulgesetz aufgenommen.
Mehr Informationen zum Thema im Internet unter zivilklausel.de. nd
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