Zivilklauseln

  • Lesedauer: 1 Min.

Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen von Hochschulen, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile und nicht für militärische Zwecke zu forschen. Die Idee dazu kommt aus der Friedensbewegung. Erstmals wurde eine Zivilklausel 1986 an der Universität Bremen etabliert. Im entsprechenden Beschluss heißt es, dass »jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung« vom Akademischen Senat abgelehnt werden müsse. Die Mitglieder der Universität werden aufgefordert, »Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können«. Das heißt: Nicht nur direkte militärische Forschung wird als inakzeptabel betrachtet, sondern auch die Möglichkeit einer militärischen Nutzung von Forschungsergebnissen. Inzwischen gibt es an einer ganzen Reihe weiterer Universitäten und Hochschulen solche Zivilklauseln. Einige Bundesländer haben eine Zivilklausel in ihr Landeshochschulgesetz aufgenommen.

Mehr Informationen zum Thema im Internet unter zivilklausel.de. nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal