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  • Aufklärung illegaler Abschiebung

Sondersitzung zum Fall Sami A.

Deutscher Anwaltverein verlangt Aufklärung: »Eine Voreilige Abschiebung ist ein schwerer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien«

  • Lesedauer: 2 Min.

Düsseldorf. Die Abschiebung des Tunesiers Sami A. beschäftigt mitten in der Sommerpause den nordrhein-westfälischen Landtag. An diesem Freitag kommen der Rechts- und der Integrationsausschuss zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen.

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen verlangen Aufklärung von der schwarz-gelben Landesregierung, ob »das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und die Öffentlichkeit im Fall Sami A. bewusst getäuscht« worden seien. In ihrem Antrag fordern sie, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.

Sami A., mutmaßlicher Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, war am Freitag vergangener Woche nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg appellierte an den Landtag, die Ungereimtheiten der Abschiebung in der Sondersitzung am Freitag vollständig aufzuarbeiten. Eine voreilige Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern sei aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins kein Kavaliersdelikt. »Das ist nicht tricky und nicht witzig. Das ist ein schwerer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.«

Ein Flugzeug, das die deutschen Hoheitszeichen trage, unterliege auch im tunesischen Luftraum der Bindung an deutsches Recht und Gesetz, so der Jurist. »In Kenntnis des Gerichtsbeschlusses hätte die Maschine wenigstens zurückfliegen müssen.«

Schellenberg übt auch Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF habe das Verwaltungsgericht in die irre geführt, indem es dem Verwaltungsgericht nicht mitgeteilt habe, dass für den vergangenen Freitag ein Abschiebeflug für Sami A. gechartert worden sei. Stattdessen habe das BAMF dem Gericht lediglich mitgeteilt, dass ein Flug für den 12. Juli storniert worden sei. »Das BAMF muss dem Gericht alles offen und transparent mitteilen.« Entscheidende Informationen dürften nicht weggelassen werden.

NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) halten die Abschiebung für rechtmäßig. Im Landtag wird sich neben Stamp auch Justizminister Peter Biesenbach (CDU) den Fragen der Opposition stellen.

Die Stadt Bochum hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, um sich gegen den Rückholbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu wehren. Das Verwaltungsgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass Sami A. aus Tunesien zurück geholt werden muss. Die Abschiebung stelle sich als »grob rechtswidrig« dar und verletze »grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien«. Agenturen/nd

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