Verteidiger des Rechtsstaates

Aert van Riel zum Streit zwischen Politik und Justiz im Fall Sami A.

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist ein grundsätzlich fortschrittliches Prinzip. Denn sie setzt der Staatsgewalt zumindest theoretisch Schranken und kann die Bürger vor willkürlichen Akten des Staates schützen. Nun haben Regierungspolitiker in Nordrhein-Westfalen im Fall Sami A. diese Gewaltenteilung und damit eine Grundlage des demokratischen Staates offen angegriffen.

Juristische Bedenken wegen einer möglichen Folter des »islamistischen Gefährders« Sami A. in seinem Heimatland Tunesien wurden einfach beiseite gewischt und die Abschiebung vollzogen. Das war rechtswidrig, wie nun die höchsten Richter in NRW feststellten. Sie zählen neben anderen Juristen hierzulande zu den Verteidigern von rechtsstaatlichen Normen, die viele Politiker als hinderlich ansehen.

Sami A. ist ein Opfer schwarz-gelber Politik in Nordrhein-Westfalen, aber kein Sympathieträger. Islamisten vertreten eine menschenverachtende Ideologie und stellen eine Gefahr für andere Menschen dar. Sie dürfen aber ausschließlich im rechtsstaatlichen Rahmen bekämpft werden.

Nicht nur NRW-Regierungspolitiker wollen diesen Grundsatz aushöhlen. Ähnliche Tendenzen lassen sich in anderen Ländern und im Bund beobachten, wo Polizeigesetze verschärft werden. Ein autoritärer Staat, der gegen Menschen vorgehen kann, gegen die keine handfesten Beweise vorliegen, ist hierzulande keine düstere Zukunftsvision mehr, sondern die bittere Realität.

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