Petitionsausschuss setzt sich für Flüchtlingsbürgen ein

Rechnungen von bis zu 60.000 Euro verschicken Jobcenter und Sozialämter / Betroffene wehren sich vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Düsseldorf. Der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags setzt sich für Flüchtlingsbürgen ein, die Zahlungsaufforderungen von Behörden erhalten haben. Die Landesregierung solle sich dafür starkmachen, dass die Rechnungen bis zu einer »endgültigen politischen Lösung« ausgesetzt werden, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Gremiums. Mit den zuständigen Behörden sollten »auf allen Ebenen« Gespräche in diesem Sinne geführt werden.

Rüdiger Höcker vom Kirchenkreis Minden sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er erwarte, dass die politisch Verantwortlichen endlich eine einvernehmliche Lösung vorlegen. Der Petitionsausschuss hatte in der vergangenen Woche in Düsseldorf über eine Eingabe von evangelischer Kirche und Initiativen aus Minden beraten. Der Ausschuss nehme die Zusage des NRW-Integrationsministeriums »wohlwollend zur Kenntnis«, sich gegenüber dem Bund für eine Lösung im Sinne der Flüchtlingsbürgen einzusetzen, hieß es.

Seit mehr als einem Jahr verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen von bis zu 60.000 Euro an Privatpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und 2015 für syrische Flüchtlinge gebürgt hatten. Auf diese Weise konnten sich allein in Nordrhein-Westfalen 2.600 Syrer vor dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat in Sicherheit bringen. Vergleichbare Aufnahmeprogramme gab es in fast allen Bundesländern.

Die Geltungsdauer der Verpflichtungen war damals jedoch ungeklärt: Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen gingen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge aus. Aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Bürgschaft auch danach fort. Zahlreiche Betroffene ziehen nun gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht.

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gegen eine Kirchengemeinde unterstreiche, wie dringend eine politische Lösung sei, erklärte der Petitionsausschuss. Das Gericht hatte am 8. August die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke zur Rückzahlung von 10.000 Euro an die Stadt Lübbecke verurteilt. Die Gemeinde hatte für eine 77-jährige Syrerin gebürgt, die nach ihrer Anerkennung Hilfe zur Grundsicherung im Alter bekommt. epd/nd

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