20 Millionen Euro zu viel für Wohnungen verlangt

Hamburg: Mieterverein fordert ein nachträgliches Widerrufsrecht gegen überhöhte Mieten

  • Folke Havekost, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Hamburgs Mieter sollen im laufenden Jahr rund 20 Millionen Euro zu viel für ihre Wohnungen bezahlen, wenn es nach dem Willen der Vermieter geht - diese Auffassung vertrat der Mieterverein zu Hamburg bei der Vorstellung einiger besonders auffälliger Mieterhöhungsverlangen, gegen die der Verein zuletzt vorgegangen ist. »Hamburg befindet sich in einem Immobilienrausch, viele Vermieter haben jedes Maß verloren«, kritisierte der Vorsitzende Siegmund Chychla und sprach von einer »Erosion des rechtsstaatlichen Verhaltens«.

Nur jedes vierte von rund 4000 durch die Rechtsabteilung geprüfte Mieterhöhungsverlangen der vergangenen neun Monate sei korrekt gewesen, erklärte Chychla. Meist werde gegen das Gebot der »ortsüblichen Vergleichsmiete« verstoßen, die über den am 5. Dezember 2017 veröffentlichten Mietenspiegel geregelt ist. Aber auch die Kappungsgrenze werde häufig missachtet: Seit 2013 darf die Miete in Hamburg binnen drei Jahren nur noch um 15 statt - wie in anderen Bundesländern - um 20 Prozent erhöht werden.

Albert Schwinges aus Hamburg-Eppendorf erhielt zehn Tage nach Erscheinen des neuen Mietenspiegels die Ankündigung, seine Miete werde um rund 80 Euro im Monat erhöht. Dabei setzte die Immobilienfirma eine besonders gute Wohnlage an, obwohl nahe dem Unfallkrankenhaus Eppendorf häufig Rettungsfahrzeuge und Hubschrauber unterwegs sind. Außerdem geriet es dem langjährigen Mieter zum Nachteil, dass er bei seinem Einzug vor etwa 40 Jahren zwei Koksöfen durch eine selbst eingebaute Heizung ersetzt hatte - nun kann der Vermieter auf die gute Ausstattung der Wohnung hinweisen.

Der Mieterverein erreichte nach Rücksprache, dass die Mietsteigerung zumindest geringer ausfiel. Schwinges spart nun 168 Euro im Jahr. »Das ist keine große Summe, aber mir ging es um etwas Grundsätzliches«, erklärte der 79-Jährige.

Woanders gehe es um Beträge bis zu 3500 Euro im Jahr, berichtete Chychla und sprach von einem »Geld- und Goldrausch« bei den Eigentümern. »Vermieter wollen auch von Bestandsmietern die Beträge haben, die inzwischen bei Neuvermietungen aufgerufen werden.«

Ein Unternehmen kommunizierte seinen weit über dem gesetzlichen Rahmen liegenden Erhöhungswunsch mit der seriös klingenden Bezeichnung »Sollertrag Wohnen«, der allerdings keine gesetzliche Grundlage hat. Gerade ältere Menschen ließen sich von solchen Begriffen einschüchtern und scheuten eine rechtliche Auseinandersetzung, berichtete der Chef des Mietervereins.

»Bei der Miete handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, dem Vertrauen zwischen den Parteien zugrunde liegen sollte. Dieses Vertrauen wird aber meist nur vom Mieter verlangt«, so Chychla. Jeder betroffene Mieter sollte daher eine Erhöhung prüfen lassen, empfahl er. Bis zu einer Zustimmung habe man laut Gesetz mindestens zwei Monate Zeit. Doch hat der Mieter erst einmal eingewilligt, sei die Erhöhung rechtskräftig - egal, ob sie tatsächlich berechtigt sei oder nicht. Der Mietervereinsvorsitzende forderte deshalb ein nachträgliches Widerrufsrecht bei falsch erhöhten Mieten: »Dann würden viele Vermieter von solchen Forderungen Abstand nehmen.«

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