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Pendeln und Pendeln lassen

  • Lesedauer: 2 Min.

Leipzig. Pendler benutzen die Treppen zum Tiefbahnsteig der S-Bahn im Leipziger Hauptbahnhof. Mit dem Ende der Sommerferien haben für Bahn-Pendler, die mit dem Fahrrad in einen Zug der S-Bahn Mitteldeutschland steigen wollen, schwere Zeiten begonnen: Die Schaffner kontrollieren die Fahrradmitnahme genauer. Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen und andere Fahrgäste nicht behindert werden, erklärte die Deutsche Bahn vor einigen Tagen. Ein unbedingter Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Behinderte Fahrgäste oder Kinder im Kinderwagen haben Vorrang vor der Fahrradbeförderung. Konkret heißt das: Sind alle Plätze für Fahrräder belegt, müssen weitere Zweiräder draußen bleiben.

Es habe viele Beschwerden von Kunden ohne Fahrrad gegeben, auch von rüpelhaftem Benehmen von Radlern sei die Rede gewesen, erläuterte ein Bahnsprecher. Er betonte, dass bei einem dreiteiligen Triebzug bis zu zwölf Fahrräder mitgenommen werden dürfen, bei einem fünfteiligen bis zu 24 Fahrräder. »Diese Zahl reduziert sich aber, wenn Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen einen Platz brauchen.« Bei den Kontrollen gehe es schließlich nicht zuletzt um die Sicherheit der Fahrgäste. Flucht und Rettungswege dürften nicht durch Fahrräder verstellt werden, betonte der Bahnsprecher.

Ein einfache Lösung für das Problem sieht auch der Fahrgastverband Pro Bahn nicht. »Es gibt einfach nicht ausreichend Kapazitäten. Man ist zu zögerlich bei der Bereitstellung von finanziellen Mitteln«, sagte der Vorsitzende von Pro Bahn Mitteldeutschland, Ronny Hausdorf. Es fehle sowohl an Zügen und als auch an Lokführern. dpa/nd Foto: dpa/Jan Woitas

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