Proteststimme und Wahlpflicht

Soll Thüringen zum Versuchsfeld in Sachen kommunaler Mitbestimmung werden?

  • Lesedauer: 3 Min.

Erfurt. Thüringens Kommunen sollen bei Wahlen Proteststimmen zulassen und das Wahlalter auf bis zu 14 Jahren senken können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Verein »Mehr Demokratie« am Mittwoch in Erfurt vorlegte.

Ziel sei, eine Experimentierklausel ins Thüringer Kommunalwahlrecht einzuführen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, sagte der Vorstandssprecher des Vereins, Ralf-Uwe Beck. Die Abgabe einer Proteststimme sei ein Angebot an Wähler, die mit der Politik keiner Partei einverstanden seien und deshalb bisher der Wahl fern blieben, ihren Stimmzettel ungültig machten oder aus Frust für eine extreme Parteien votierten. Thüringens Regierungskoalition aus Linkspartei, SPD und Grünen reagierten überwiegend skeptisch.

Aufgegriffen worden seien Vorschläge der Jura-Professoren Hermann Heußner (Osnabrück) und Arne Pautsch (Ludwigsburg), hieß es. Den Kommunen soll es überlassen sein, die Experimentierklauseln zu nutzen. Sollte der Landtag das Thüringer Kommunalwahlrecht entsprechend ändern, könnten darüber die Kommunalparlamente oder Bürgerbegehren entscheiden, ob und welche Experimentierklauseln genutzt werden sollen.

Die Zulassung von Proteststimmen »könnte für viele Wähler eine Befreiung sein«, sagte Heußner. Sie hätten zwar keinen Einfluss auf den Ausgang der Wahl, seien jedoch ein klares Signal an die Politik, wie viele Menschen unzufrieden mit den Angeboten der Parteien seien.

Bisher gebe es unter Politikern und Wahlforschern nach Urnengängen stets ein großes Rätselraten, warum die Wahlbeteiligung niedrig sei, so Heußner. Die Deutung reiche von großer Zufriedenheit bis Missmut. Die Möglichkeit der Abgabe von Proteststimmen bestehe beispielsweise in einigen US-Bundesstaaten. Denkbar sei auch, dass auf dem Wahlzettel ein Punkt »Stimmenthaltung« angekreuzt werden könne. Der Professor für öffentliches Recht verwies darauf, dass sich bundesweit nur noch etwa jeder Zweite an Kommunalwahlen beteiligt.

Als weitere Experimentierklauseln schlugen der Verein und die Professoren vor, dass grundsätzlich alle Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen erhalten und sie nicht aktiv bestellen müssten wie bisher. Denkbar seien auch zusätzliche Wahllokale an Orten, wo sich viele Menschen aufhalten - wie Bahnhöfe, Innenstädte oder auch Freizeiteinrichtungen. Getestet werden könnte auch eine Wahlpflicht. Wer ihr nicht nachkomme, könnte einen Obolus von bis zu zehn Euro entrichten müssen. In Australien etwa gebe es eine Wahlpflicht seit den 1920er Jahren. In Deutschland jedoch ist die Idee sehr umstritten.

Beck kündigte an, dass »Mehr Demokratie« den Gesetzentwurf an die Fraktionen von Linkspartei, SPD, Grüne und CDU übergebe, nicht aber an die AfD. »Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD.« Das sei Beschlusslage des Vereins. Laut Beck reagiert der Verein mit seinem Vorpreschen auf die nach seiner Meinung Tatenlosigkeit der rot-rot-grünen Regierungskoalition bei der Modernisierung des Wahlrechts in Thüringen. Beck: »Wenn es für die Kommunalwahl 2019 zeitlich nicht reicht, dann für die nächste Kommunalwahl.«

Während die LINKE eine Experimentierklausel unterstützte, um Neuerungen im Wahlrecht auszuprobieren, meldeten SPD und Grüne Bedenken an. Es gebe Zweifel, »ob ein kommunales Modellprojekt das richtige Instrument ist, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen«, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Dagmar Becker. »Die Kommunen sind nicht der richtige Ort für politische Planspiele.«

Der Fraktionschef der Grünen, Dirk Adams, sieht die Gefahr, dass es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Wahlregeln geben könnte. Er sagte aber eine intensive Diskussion der Vorschläge zu. Der Kommunalpolitiker der LINKEN, Frank Kuschel, plädierte für einen Test. Dieser liefere Ergebnisse, die zu dauerhaften Wahlrechtsregelungen durch den Landtag führen könnten. dpa/nd

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