Nordost-Kommunen dürfen von Vorschriften abweichen
Schwerin. Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sollen weitere fünf Jahre lang von bestimmten Vorschriften abweichen dürfen. Landesjustizministerin Katy Hoffmeister (CDU) brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Landtag ein. Er wurde einstimmig und ohne Diskussion in den Rechts- und den Innenausschuss überwiesen. Die Kommunen können bereits seit 2010 auf Antrag von Vorschriften abweichen. Das ermöglicht das Standarderprobungsgesetz, das jetzt bis 2023 verlängert werden soll. Allerdings wurden die Möglichkeiten bislang kaum genutzt. Aus einem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass in den vergangenen sieben Jahren lediglich 58 Anträge gestellt wurden. 22 betrafen die Verkürzung der Öffnungszeiten von Wahllokalen bei Bürgermeisterwahlen und Wahlen zur Gemeindevertretung. Ziel war die Entlastung der Wahlvorstände. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.