Wenn Kinder doch nicht teilhaben

Eine Studie der Paritätischen Forschungsstelle belegt, wie wirkungslos das soziokulturelle Bildungspaket ist

Das Ergebnis ist alles andere als überraschend: Eine Studie der Paritätischen Forschungsstelle hat herausgefunden, dass weniger als 15 Prozent der bedürftigen Schülerinnen und Schüler zusätzliche Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten. Das können Zuschüsse zur Klassenfahrt sein oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen im Sportverein. Diese Gelder müssen jeweils einzeln beantragt werden, und darin liegt der Haken: Die Beträge sind nicht sehr groß, je Kind winkt eine monatliche Förderung in Höhe von zehn Euro, aber sie sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Diese soziokulturelle Unterstützung ist Teil des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets, das seit Langem als Bürokratiemonster kritisiert wird. Anspruch auf die Leistungen haben Kinder und Jugendliche, die Hartz IV beziehen, oder deren Eltern Wohngeld oder den Kinderzuschlag beantragen müssen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund sehen in dem Ergebnis der Untersuchung einen »Beleg für das Scheitern« des Bildungs- und Teilhabepakets. Beide Verbände fordern seine »Totalreform«. Sie schlagen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit vor, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden. »Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere«, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Mit dieser fundamentalen Kritik ist Schneider nicht alleine. Auch die Sozialexpertin der Linkspartei, Sabine Zimmermann, findet, ein Betrag von zehn Euro pro Monat reiche nicht für eine soziokulturelle Teilhabe aus. Die Bundesregierung müsse endlich bedarfsgerechte Leistungen für Kinder einführen, sagte Zimmermann unlängst, als die Bundesregierung Zahlen zur Gesamtförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekanntgab. Dazu gehören neben der jetzt untersuchten soziokulturellen Unterstützung noch weitere Leistungen, etwa Zuschüsse für das Schulessen, Nachhilfe oder Unterstützung beim Schulbedarf. Die Bundesregierung bezifferte von Januar bis Oktober 2017 die Zahl der Anspruchsberechtigten im monatlichen Durchschnitt auf gut 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche. Genutzt wurde das Angebot in diesem Zeitraum lediglich von rund 682 000 Menschen im Monat.

Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, bemängelte bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zudem eine Stigmatisierung der Kinder, weil sie immer wieder dazu gezwungen würden, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen. »Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.« Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfs deutlich. »Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel wie vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen«, sagte Hilgers.

Die Unionsparteien und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag zwar vereinbart, das Bildungs- und Teilhabepaket gezielt zu verbessern. Darauf wies auch eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums gegenüber »nd« hin. Dem Vertrag zufolge sollen »Hemmnisse der Inanspruchnahme« beseitigt werden. Ferner müsse die Wirkung des Bildungs- und Teilhabepakets geprüft und gezielt erhöht werden, heißt es. Auch das von Hilgers kritisierte Schulstarterpaket soll aufgestockt werden. »Wir geben allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen, damit Leistung und Talent über die persönliche Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft«, lautet die vollmundige Ankündigung der Koalition. Doch geschehen sei bislang noch nichts, bemängelte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vor sieben Jahren unter der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen eingeführt. Die Christdemokratin reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Unzulänglichkeiten in den Hartz-IV-Sätzen festgestellt hatte. Die bewilligten Leistungen reichten den Karlsruher Richtern zufolge nicht für eine angemessene Bildung und Teilhabe für betroffene Kinder und Jugendliche aus.

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