Biometrische Datenbank in Indien zulässig

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Neu Delhi. Indiens Oberster Gerichtshof hat das Ausweisprogramm Aadhaar, bei dem die biometrischen Daten von mehr als einer Milliarde Menschen gespeichert werden, für zulässig erklärt. Es hatte eine Reihe von Klagen gegen das Programm gegeben, unter anderem wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Das Gericht sah dieses Grundrecht als ausreichend geschützt an, setzte in seinem Urteil am Mittwoch in Neu Delhi allerdings einige Grenzen, wie mehrere Reporter übereinstimmend aus dem Gerichtssaal berichteten. dpa/nd

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