EuGH-Gutachten: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht
Brüssel. Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist nach Ansicht eines Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Recht vereinbar. Es handelt sich nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona nicht um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 17,50 Euro im Monat. Auch Firmen, Institutionen und Organisationen zahlen angepasste Summen. Der Beitrag ist Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. epd/nd
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