Die Gesetze und die Wirklichkeit

Der 72. Deutsche Juristentag in Leipzig hat sich auch mit typisch linken Themen befasst

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 4 Min.

Unter einem Juristentag dürften sich die Wenigsten eine Triebfeder der Revolution vorstellen. Zumindest ist das Ziel des seit 1860 bestehenden Vereins Deutscher Juristentag, Vorschläge vorzulegen, wie das Recht weiterentwickelt werden kann.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) forderte bei der Eröffnung des dreitägigen Kongress am Mittwoch zunächst, den Rechtsstaat zu verteidigen. Sie konstatierte eine »Diskursverschiebung«, bei der auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus zunehmend rechtsstaatliche Prinzipien infrage gestellt würden. Auch Königin Silvia von Schweden war angereist. Während sie ihr Grußwort hielt, bat ein Nutzer auf Twitter darum, »trotz Begeisterung über Majestäten und Festvorträge« einen »Blick auf die Realität des Rechtsstaats in Sachsen« zu werfen. Mit realen Problemen befassten sich rund 2600 Juristen. Sechs Abteilungen diskutierten anhand von Gutachten, wie Gesetze an die Wirklichkeit angepasst werden können.

Im Bereich des Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrechts geht es etwa um die auch für viele Linke relevante Frage, wie Rahmenbedingungen für Non-Profit-Organisationen geregelt werden. Die Abteilung sprach sich dafür aus, dass die »Privatautonomie« dieses Sektors weiter gestärkt wird.

Eine Diskrepanz zwischen Realität und Recht besteht unter anderem im Familienrecht, etwa bei Trennungskindern. Die Vorsitzende der Abteilung, Nina Dethloff, hatte in einem Youtube-Video vorab erklärt: »Immer mehr wird faktisch ein Wechselmodell praktiziert.« Die auch als »Doppelresidenzmodell« bezeichnete Lebensweise bedeutet, dass Kinder nach einer Trennung heutzutage oft bei beiden Eltern zu Hause sind. Durch diese »neue Lebensform« stehe das Bürgerliche Gesetzbuch vor einer Herausforderung, denn das kenne bisher nur die Konzepte Sorgerecht und Umgangsrecht, so Dethloff.

Die Abteilung beschloss am Donnerstagabend nahezu einstimmig Reformvorschläge für Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht. Der Gesetzgeber soll die »geteilte Betreuung als gleichwertiges Betreuungsmodell im Gesetz verankern«, heißt es im Abschlussstatement. Zudem fordern die Expertinnen, Elternvereinbarungen zu stärken, Betreuungsangebote für Trennungseltern auszubauen und Mediationen staatlich zu bezuschussen. Eine Mehrheit plädierte dafür, dass ein nicht mit der Mutter verheirateter, aber rechtlich als Vater anerkannter Mann »die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz erhalten soll«, so der Bericht.

Vor dem Hintergrund des Diesel-Abgasskandals und von Flugzeugabstürzen mit einer hohen Anzahl Geschädigter kam auch das Verfahrensrecht beim Juristentag auf dem Prüfstand. Die Vorsitzende dieser Abteilung und Richterin am Münchner Oberlandesgericht, Beate Gsell, wies darauf hin: »Im Vergleich zu vielen anderen, auch europäischen Ländern verfügt Deutschland nicht über allgemeine zivilprozessuale Instrumente zur Bündelung insbesondere von Schadensersatzforderungen.« In ihrer Abteilung fielen die Beschlüsse allerdings nur »maßvoll progressiv« aus, heißt es im Bericht. Zwar attestierten die Juristen dem geltenden Recht Schutzdefizite, aber mit der ab November zulässigen Musterfeststellungsklage konnte man sich nicht anfreunden. Viele finden stattdessen eine Gruppenklage sinnvoller, so auch die Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann.

Ein Novum beim Deutschen Juristentag war die gemeinsame Abteilung von Öffentlichem Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht. Anlass für die Fusion ist das Thema Migration und Integration, das beide Rechtsgebiete betrifft. Gleich zu Beginn entstand eine Kontroverse über die Frage, ob eine Steuerung der Integration durch Recht möglich ist. Einig war man sich, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erleichtert werden soll.

Beschäftigungsverbote sollen weitgehend abgeschafft werden. Aus diesem Grund wollte die Abteilung auch das Verbot der Leiharbeit für Ausländer aufheben. Zudem wurden die sogenannten Anker-Zentren »als Möglichkeit angesehen, die Integration zu fördern«, wie der Pressesprecher des Juristentags, Martin W. Huff, gegenüber dem »nd« als Begründung für die Billigung durch die Juristen mitteilte.

Ausgeblieben sei die »Revolution« im Bereich des Strafzumessungsrechts, so der Vorsitzende der Abteilung, Professor Henning Radtke. Abgelehnt wurde der Vorschlag, bisher weit gefasste gesetzliche Strafrahmen und Spielräume durch sogenannte Sentencing Guidelines, wie sie in den USA existieren, einzuschränken.

»Ein wenig Revolution ist aber dennoch zu verzeichnen«, meint Radtke. Mit deutlicher Mehrheit hat sich die Abteilung »für eine Abschaffung der absoluten Strafdrohung bei Paragraf 211 Strafgesetzbuch, dem Mordtatbestand, ausgesprochen«, so Radtke. Der Paragraf, der aus der NS-Zeit stammt, wird seit Jahren von Linken kritisiert, da die darin genannten »niederen Beweggründe« dazu führten, dass mehr die Gesinnung als die Tat bestraft werde. Das Merkmal »Heimtücke« im Mordparagraf stört insbesondere Feministinnen, da dies häufig Frauen angelastet wird, die sich von Peinigern befreien wollen und aufgrund körperlicher Unterlegenheit zu einer List greifen.

Welche der Empfehlungen der Gesetzgeber tatsächlich umsetzt, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte das Wort des Juristentags etwas mehr Gewicht haben als das vieler Linker.

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