VW-Erfolg vor Gericht gegen sächsische Firma

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Dresden. Der VW-Konzern muss keine Getriebeteile des Zulieferers ES Automobilguss GmbH aus dem sächsischen Schönheide abnehmen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Donnerstag mitteilte, hat der Kartellsenat eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Leipzig aufgehoben. Danach war VW verpflichtet worden, vorläufig 30 Prozent des Bedarfs an bestimmten Gussteilen von ES zu beziehen. Gegen die OLG-Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich. Die Zulieferfirma gehört wie Neue Halberg Guss zur Prevent-Gruppe. dpa/nd

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