Innenministerium weist Bericht über schnellere Abschiebungen zurück

Angeblicher Fünf-Punkte-Plan zur Flüchtlingsabwehr aufgetaucht / Darin soll eine nächtliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige vorgesehen sein

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Berlin. Das Bundesinnenministerium hat einen Zeitungsbericht über einen fünf Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog für schnellere Abschiebungen zurückgewiesen. Ein solches Papier sei im Innenministerium nicht bekannt, sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag. Die darin genannten Punkte seien Verwaltungsmaßnahmen, die in der Zuständigkeit der Länder lägen. Insofern seien sie auch nicht Teil des Gesetzentwurfs, an dem das Innenministerium derzeit arbeite.

Die »Bild am Sonntag« hatte über einen Fünf-Punkte-Plan »aus dem Innenministerium« berichtet. Es solle beispielsweise künftig eine nächtliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige geben, wenn diese Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, hieß es. Bei Verstößen solle Haft angeordnet werden können. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei erforderlich, »um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen«, heißt es laut Zeitung in dem Dokument.

Weiter hieß es, in Aufnahme- und Rückführungszentren sollten Flüchtlinge ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Diese registriere auch, wann abgelehnte Asylbewerber ihre Abschiebebescheide erhalten hätten. Blanko-Tickets bei Abschiebeflügen sollten dafür sorgen, dass Plätze an Bord nicht unbesetzt blieben, wenn ein Flüchtling vor seiner »Rückführung« untertauche. In den Gemeinschaftsunterkünften sollten ferner Ärzte fest angestellt werden. Schließlich sei ein bundesweites Abschieberegister geplant.

Der Ministeriumssprecher betonte, »in Kürze« werde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen zu Ausreisepflichten und zur Durchsetzung von Abschiebungen enthalte. Die von der Zeitung genannten Punkte seien aber nicht Gegenstand des Entwurfes mit dem Titel »2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht«.

Wie die »Bild am Sonntag« ferner berichtete, wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 29.790 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und vermeintlich kriminelle Flüchtlinge verhängt. Im Gesamtjahr 2017 seien es 39.160 Sperren gewesen. Der Ministeriumssprecher bestätigte diese Zahlen. Agenturen/nd

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