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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen KSK-Soldaten
Vorwürfe der Vergewaltigung und des Zeigens verfassungswidriger Symbole
Berlin. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mindestens sechs Verfahren gegen Soldaten der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (LINKE) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die »taz« berichtet.
Darunter ist auch ein Ermittlungsverfahren, das in Zusammenhang steht mit dem Erlass eines Strafbefehls des Amtsgerichts Böblingen gegen einen Soldaten im November, der mehrmals bei einer KSK-Verabschiedung den Hitlergruß gezeigt haben soll. Wie es in der Antwort des Verteidigungsministeriums heißt, lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei der Veranstaltung wurde laut einer Zeugin, die als »Belohnung« für einen Parkour zum Thema »Römische Spiele« eingeladen war, rechtsextreme Musik gespielt und es soll mehrfach der Hitlergruß gezeigt worden sein.
In einem weiteren Fall wird wegen Vergewaltigung ermittelt, in einem anderen wegen Misshandlung Untergebener. Auch wegen des Verdachts des sexuelles Kindesmissbrauch und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen oder mehrere KSK-Angehörige. Weitere Verfahren laufen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung. Der letzte Fall dreht sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Abrechnungsbetrug.
In zwei weiteren Fällen sei zwar das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, eine gerichtliche Entscheidung stehe aber noch aus. In einem wurde demnach der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben. In beiden Fällen wird den Soldaten das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen vorgeworfen. dpa/nd
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